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    Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA
    Hauptstrasse 2
    31860 Emmerthal / Germany

    Telefon: +49 51 55 / 63 0
    Telefax: +49 51 55 / 63 58 34
    E-Mail: sales@lohmann-minerals.com

    Sitz: Emmerthal
    Handelsregister Hannover HRB 218876
    USt-IdNr. DE325933666
    Geschäftsführung: Jürgen Lohmann, Dr. Uwe Günther, Torsten Cuno

    Redaktion

    Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA
    Hauptstrasse 2
    31860 Emmerthal

    © Copyright Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA, Emmerthal, Deutschland

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    Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    1.    Allgemeines - Geltungsbereich

    1.1.    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen der Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA an den Käufer, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
    1.2.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. 
    1.3.    Diese Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmern) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

    2.    Angebot, Vertragsschluss

    2.1    Nicht befristete Angebote der Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
    2.2    Verträge kommen durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
    2.3    Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.

    3.    Preise und Versand

    3.1    Mangels anderer Vereinbarungen gelten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unsere Preise einschließlich Verpackung ab Werk. Für die Berechnung der Preise ist das jeweilige Abgabegewicht maßgeblich.
    3.2    Auf Wunsch des Käufers versenden wir die Ware auch an den vom Käufer bestimmten Ort. Die Versandkosten trägt der Käufer.
    3.3    Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss und sind nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen im Hinblick auf den Liefergegenstand bei uns eingetreten, so sind wir nach billigem Ermessen zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt.
    3.4    Die Ausführung von Kleinaufträgen bleibt wegen der hohen Bearbeitungskosten vorbehalten und bedingt Aufschläge. Mindestauftragswerte sind (jeweils netto und ab Werk): 
    innerhalb Europas:         EUR 750,00 
    außerhalb Europas:        EUR 1.000,00
    Biopharmaqualitäten:    EUR 750,00

    3.5    Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserem Ermessen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer übernimmt auf eigene Kosten für uns die Entsorgung der Ver¬packungen. Normpaletten bleiben in unserem Eigentum und sind Zug um Zug zurückzugeben, oder es erfolgt eine Belastung zu Selbstkosten.

    4.    Lieferzeit, Lieferumfang

    4.1    Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    4.2    Wir sind aus begründetem Anlass jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

    5.    Höhere Gewalt

    5.1    Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
    5.2    Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
    5.3    Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

    6.    Qualitätsangaben

    6.1    Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Eingesandte Proben, mit Ausnahmen von Arzneibuch-Ware, gelten als ungefähre Typmuster. Handelsübliche Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    6.2    Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. 
    6.3    Für die Beachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bei Lagerung, Weitertransport und Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.

    7.    Erfüllungsort

    Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Emmerthal.

    8.    Gefahrübergang

    8.1    Wird die Kaufsache von dem Erfüllungsort oder dem jeweils vereinbarten Werk der Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA aus auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort versandt, so geht – soweit nichts anderes vereinbart wurde - die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.  
    8.2    Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
    8.3    Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers. Die auf der Abgangsstation ermittelten Mengen, Gewichts- und Stückzahlen sind maßgebend.

    9.    Gewährleistung

    9.1    Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Falschbelieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen.
    9.2    Beanstandungen sind im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB), spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu erheben.
    9.3    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
    9.4    Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl zunächst Fehlmengen nachliefern, Ersatz liefern oder nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Käufer entweder mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

    10.    Haftung

    10.1    Vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 10.2 wird unsere gesetzliche Haftung für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
    (a)    wir haften der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten (wie Lieferung der mangelfreien Ware) aus dem Vertragsverhältnis. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf;
    (b)    wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
    10.2    Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
    10.3    Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

    11.    Zahlungsbedingungen

    11.1    Mangels anderweitiger Vereinbarungen hat die Zahlung ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
    11.2    Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der Käufer den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
    11.3    Der Käufer kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. 
    11.4    Ist der Käufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Gel-tendmachung eines darüber hinausgehenden oder weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    11.5    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Käufer nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

    12.    Eigentumsvorbehalt

    12.1    Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer.
    12.2    Der Käufer darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
    12.3    Bei der Verarbeitung unserer Ware gelten wir als Hersteller, die Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag. Wir erwerben das Eigentum an den neu entstehenden Waren bzw. Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem anderer verwendeter Materialien, während sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an unserer Ware in der neuen Sache fortsetzt. Dies gilt auch im Falle der Verbindung und Vermischung.
    12.4    Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 
    12.5    Alle dem Käufer aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die unseren Eigentumsverlust zur Folge haben, tritt der Käufer bereits bei Auftragserteilung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Käufer nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuhänder für uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn so¬fort nach Empfang an uns abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen als Treuhänder für uns aufzubewahren. Das gleiche gilt für Forderungen aus Versicherungsverträgen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen. 
    12.6    Der Käufer ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderung um 20 % übersteigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seine Verpflichtungen gegenüber der Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA ordnungsgemäß erfüllt. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen.
    12.7    Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsache herausver¬langen. 
    12.8    Der Käufer versichert, dass er über die vorbezeichneten, an uns abgetretenen Ansprüche noch nicht anderweitig verfügt hat.

    13.    Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

    13.1    Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Emmerthal, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im übrigen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
    13.2    Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

    Emmerthal, Januar 2022
    Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA
     

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